15.11.2011 Stevia erhält EU-Zulassung

Lebensmittel, die in denen das Süßungsmittel Steviolglycosid, kurz Stevia, verarbeitet wurde, dürfen ab sofort in der Europäischen Union vertrieben werden.

Die zuständige Kommission der Europäischen Union hat am Wochenende die Verarbeitung des natürlichen Süßungsmittels Steviolglycosid - weithin bekannt als Stevia - in Lebensmitteln erlaubt. Zuvor hatten bereits die EU-Mitgliedsstaaten Ihr Okay gegeben und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) die Unbedenklichkeit des Stoffs festgestellt. 

Keine Kalorien und dabei 300-mal süßer als Zucker 
Steviolglycosid kommt in der südamerikanischen Staudenpflanze Stevia rebaudiana Bertoni (Süsskraut) vor und wird in vielen Regionen der Welt bereits seit längerer Zeit zum Süßen von Speisen und Getränken verwendet. Der natürliche Süßstoff hat keine Kalorien und soll bis zu 300-mal süßer sein als Zucker

Höchstmengen sollen übermäßigen und ggf problematischen Konsum verhindern
Die EU-Zulassung ist für 31 Kategorien von Lebensmitteln gültig (z.B. Schokolade, Softdrinks und Frühstücksflocken). Damit die Verbraucher keine übermässigen Dosen zu sich nehmen, wurden für jede Produktkategorie Höchstmengen festgelegt. Diese sollen sicherstellen, dass die von der Efsa bestimmte "annehmbare tägliche Aufnahme" insgesamt nicht überschritten wird.

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