06.10.2009 Gerichtsurteil stärkt Rechte von Diabetikern
Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (AZ L 13 SB 294/07) kann insulinpflichtigen Diabetikern auch dann der Schwerbehindertenstatus anerkannt werden, wenn sie eine optimale Stoffwechseleinstellung aufweisen. Dies berichtet die Ärztezeitung.
Geklagt hatte eine insulinpflichtige Typ-2-Diabetikerin, der dieser Status zunächst aufgrund ihrer guten Blutzuckerwerte verwehrt wurde. Die regemäßige sportliche Betätigung, die ihr zu den optimalen Werten verhalf, wurde vom Gericht dabei als medizinisch notwendige Therapie eingestuft.
Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da aufgrund der großen Bedeutung noch Revision eingelegt werden kann.
Kommende Ausgabe
Bloggen Sie mit!
Routine hilft -aber nicht immer!
"Bin ich doof!", entfuhr es mir, und meine Frau widersprach nicht.
12.12.2011










