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06.10.2009 Gerichtsurteil stärkt Rechte von Diabetikern

Eine gute Stoffwechseleinstellung kann laut einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg nicht automatisch Grund für die Ablehnung des Schwerbehindertenstatus sein.

Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (AZ L 13 SB 294/07) kann insulinpflichtigen Diabetikern auch dann der Schwerbehindertenstatus anerkannt werden, wenn sie eine optimale Stoffwechseleinstellung aufweisen. Dies berichtet die Ärztezeitung.

Geklagt hatte eine insulinpflichtige Typ-2-Diabetikerin, der dieser Status zunächst aufgrund ihrer guten Blutzuckerwerte verwehrt wurde. Die regemäßige sportliche Betätigung, die ihr zu den optimalen Werten verhalf, wurde vom Gericht dabei als medizinisch notwendige Therapie eingestuft.

Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da aufgrund der großen Bedeutung noch Revision eingelegt werden kann.

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