19.01.2010 Fehlverhalten bei Abrechnungen: Vorwürfe gegen IQWiG-Chef

Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zufolge, droht dem Leiter des "Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (IQWiG), Peter Sawicki, Ärger aufgrund eines Prüfberichts, in dem ihm erneut Fehlverhalten vorgeworfen wird. Der Bericht wurde vom "BDO Deutsche Warentreuhand" erstellt und deckt laut FAZ Abrechnungsfehler im Institut auf.
Demnach soll Sawicki Dienstwagen (entgegen einer Absprache mit dem Vorstand des Instituts) geleast, regelmäßig teuere Business-Class-Flüge gebucht sowie Spesenabrechnungen und Reisekosten unrechtsmäßig abgerechnet haben. Diese Untersuchungen wurden vom Institutsleiter selbst beantragt, nachdem er vom Geschäftsführer des IQWiG auf mögliche Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen hingewiesen wurde.
Wider des Reisekostenrechts und internen Vereinbarungen
Bezüglich des Dienstwagens habe Sawicki eigentlich mit dem Vorstand des IQWiG bei seiner Einstellung in 2004 vereinbart, dass er seinen Privatwagen auch dienstlich nutzen kann und ihm ebenfalls die Kosten erstattet werden, die durch private Fahrten entstehen. Da dies aber dem Reisekostenrecht des Bundes zuwiderläuft, liege hier ein Fehlverhalten aller Beteiligten vor; auch des Vorstandes in seiner Funktion als Kontrollinstanz.
Allerdings hielt sich Sawicki, so die FAZ, später gar nicht an diese Vereinbarung und leaste in 2006 erst einen Audi Q7 und in 2009 einen Audi Q5, ohne dies mit dem Vorstand abgesprochen zu haben. Die dadurch entstandenen Mehrkosten gegenüber der vereinbarten (wenn auch ebenfalls unzulässigen) Kilometerpauschale belaufen sich auf rund 40.600 Euro.
Benzin für Rasenmäher über das Institut abgerechnet
Neben den Unregelmäßigkeiten in Sachen Dienstwagen bemängelt der Prüfbericht aber auch unrechtsmäßig eingereichte und erstatte private Reisekosten des Institutsleiters aus dem In- und Ausland in Höhe von 1100 Euro, schreibt die FAZ weiter. Zwar habe Sawicki diese mittlerweile wieder größtenteils zurückgezahlt, merkwürdig sind dabei aber vor allem zwei Belege für Superbenzin - handelte es sich bei den geleasten Dienstwagen doch um Dieselfahrzeuge. Weitere Nachprüfungen diesbezüglich ergaben, dass Sawicki dieses, über das IQWiG abgerechnete Benzin, für die Betankung seines Rasenmähers verwendete.
Weniger kurios, aber in der Höhe des Schadens umso schwerwiegender sei jedoch die Tatsache, dass der Institutsleiter auf innerdeutschen Flügen regelmäßig Business-Class gebucht habe. Die sei nicht mit der allgemeinen Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns und dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vereinbar, werden die Prüfer von der FAZ zitiert. Das IQWiG wird komplett aus den Beiträgen der Mitglieder aller Gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert.
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