11.07.2011 Einheitliche Ernährungsempfehlungen für Schwangere
Schwangere, die nach Informationen über gesunde Ernährung in der Schwangerschaft suchen, stoßen häufig auf widersprüchliche Aussagen. „Die Menge der dazu angebotenen Informationen ist zwar erdrückend, aber häufig leider von unterschiedlicher Qualität, missverständlich formuliert und nicht selten auch gewerblich motiviert“, sagt dazu Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit.
Gleiche Botschaft für alle
Maßgebliche Organisationen von Kinder- und Frauenärzten, Hebammen, Ernährungsexperten und Verbraucherschützern – das Netzwerk „Gesund ins Leben“ - haben deshalb jetzt gemeinsame Handlungsempfehlungen formuliert.
Keine spezielle Ernährung für Schwangere
Die meisten Empfehlungen, auf die sich die Fachleute aus den verschiedenen Disziplinen geeinigt haben, sind schon lange bekanntes und anerkanntes Allgemeingut. So gelten auch für Schwangere die allgemeinen Empfehlungen für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. Sie lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Reichlich sollte es kalorienfreie oder kalorienarme Getränke und pflanzliche Lebensmittel geben.
- Nur mäßig sollten tierische Lebensmittel gegessen werden, dabei bevorzugt fettarme Milch(-Produkte), fettarmes Fleisch, fettarme Fleischwaren und fettreiche (!) Meeresfische.
- Sparsam sollten Fette mit hohem Anteil gesättigter Fettsäuren sowie Süßigkeiten und Snackprodukte verzehrt werden.
Auch fleischlos glücklich schwanger
Werdenden Müttern, die sich fleischlos ernähren, wird in den neuen Richtlinien folgendes empfohlen:
- Eine vegetarische Ernährung mit Verzehr von Milch und Eiern (ovo-lacto-vegetarisch) kann bei gezielter Lebensmittelauswahl auch in der Schwangerschaft den Bedarf der meisten Nährstoffe decken.
- Um eine ausreichende Eisenversorgung sicherzustellen, sollen nach entsprechender Blutuntersuchung und medizinischer Beratung gegebenenfalls Eisensupplemente eingesetzt werden.
- Bei Verzicht auf den Verzehr von Meeresfisch sollten die Einnahme von Präparaten mit langkettigen Omega-3-Fettsäuren erwogen werden.
- Mit einer rein pflanzlichen (veganen) Ernährung sei dagegen eine ausreichende Nährstoffversorgung in der Schwangerschaft auch bei sorgfältiger Lebensmittelauswahl nicht möglich, betonen die Handlungsempfehlungen. Eine vegane Ernährung birgt ernsthafte gesundheitliche Risiken – insbesondere für die Entwicklung des kindlichen Nervensystems.
- Bei einer veganen Ernährung sind immer eine spezielle medizinische Beratung und die Einnahme von Mikronährstoffsupplementen notwendig.
Kein Alkohol, keine Zigaretten, wenig Koffein
Vor Alkohol und Rauchen in der Schwangerschaft wird generell gewarnt. Hinsichtlich des Koffeins sind die Empfehlungen nicht ganz so streng: Bis zu drei Tassen Kaffee pro Tag werden als unbedenklich angesehen. Dagegen wird vom Konsum koffeinhaltiger Energiedrinks in der Schwangerschaft abgeraten.
Für zwei denken, aber nicht für zwei essen!
„Der Bedarf an Energie ist in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft kaum nennenswert erhöht. Auch später sind lediglich etwa 200 bis 300 Kalorien am Tag mehr nötig. Allerdings muss die werdende Mutter versuchen, mit diesen wenigen Zusatzkalorien eine deutlich erhöhte Menge an Mineralien, Spurenelementen und Vitaminen zu sich zu nehmen, die ihr eigener Körper und der Organismus ihres Babys jetzt dringend brauchen. Gerade jüngere Frauen, die sich bis dahin aus Zeitmangel nur mit Junkfood und schnellen Riegeln ernährt haben oder aus Figurgründen gewohnt waren, auf vollständige Mahlzeiten zu verzichten, müssen jetzt radikal umdenken und sich über die richtige Zusammensetzung ihres Kostplanes ernsthafte Gedanken machen“, so Professor Koletzko.
Dazu sind allerdings keine speziellen Lebensmittel notwendig, betont die Stiftung Kindergesundheit. Bis auf einige Ausnahmen, z.B. Folsäure und Jod und bei manchen Frauen auch Eisen, kann der Bedarf an gesunden Nährstoffen über die normalen, überall erhältlichen Lebensmittel gedeckt werden.
Internet:
www.kindergesundheit.de
Quelle: Newsletter der Stiftung Kindergesundheit vom 4. Juli 2011
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