„Gehen Sie zu Ihrem Bundestagsabgeordneten!“

Der IQWiG-Abschlussbericht zu den kurzwirksamen Insulinanaloga ist erschienen. Fazit: Für Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes bringen sie keinen Zusatznutzen! Sie teilen diese Meinung nicht? Dann sagen Sie das Ihrem Bundestagsabgeordneten. Argumente für das Gespräch finden Sie hier.
Dokumente mit guten Argumenten
Die Redaktion des Diabetes-Eltern-Journals hat Dokumente zusammengestellt, die zeigen: Das Bundesgesundheitsministerium hat schon im Jahr 2008 zugesichert, dass Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes auch weiterhin kurzwirksame Analoginsuline von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen.
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium hat bestätigt, dass die Zusicherung des Gesundheitsministeriums auch nach Veröffentlichung des Abschlussberichts gelten wird.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat ebenfalls versichert, dass Insulinanaloga für Kinder und Jugendliche weiterhin erstattet werden.
Weiterhin finden Sie hier Stellungnahmen der AGPD (Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie) und der DDG (Deutsche Diabetes-Gesellschaft), in denen die Kritik am IQWiG begründet wird.
Mit diesen Dokumenten können Sie bei Ihrem Bundestagsabgeordneten die Zusicherungen ins Gedächtnis rufen und so mithelfen, dass Insulinanaloga für Kinder und Jugendliche tatsächlich weiter erstattet werden:
- 06/2006: Stellungnahme der AGPD zum IQWiG Vorbericht
- 02/2007: Schreiben des des Petitionsausschusses
- 04/2008: Brief der ehem. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
- 08/2008: Beschluss des Bundesgesundheitsministeriums
- 10/2008: Beschluss des Petitionsausschusses
- 10/2008: Stellungnahme der AGPD zum IQWiG Berichtsplan
- 12/2008: Infobrief des Verbandes Forschernder Arzneimittelhersteller
- 01/2009: Brief an den GBA-Vorsitzenden Rainer Hess
- 04/2009: Antwortschreiben des GBA-Vorsitzenden Rainer Hess
- 05/2009: Diabetes-Journal-Bericht "Jetzt sorgfältig prüfen!" Teil 1 & Teil 2
- 07/2009: Stellungnahme der AGPD zum IGWiG-Vorbericht
- 09/2009: Brief des Bundesgesundheitsministeriums
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12.12.2011










